Kassenanerkannte Behandlungsverfahren
Bei Störungen von Krankheitswert übernehmen Krankenkassen die Kosten für bestimmte Behandlungsverfahren und Stundenkontingente.
Hierzu gehören die sogenannten psychoanalytischen Verfahren. Diese Verfahren konzentrieren sich auf die Behandlung einer unbewussten Psychodynamik bei neurotischen Erkrankungen oder bei behandlungsbedürftigen Symptomen. Der Behandlungsumfang ergibt sich aus den Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und der Krankenkassen.