Finanzierung und Antragsverfahren
Wenn eine entsprechende Indikation für die Behandlung vorliegt, werden die Kosten für Psychotherapie von den Primär- und Ersatzkassen übernommen. Voraussetzung ist die Approbation und Kassenzulassung der Therapeutin und die Kostenzusage nach einem Antragsverfahren. Über das Antragsverfahren wird in der diagnostischen Phase ausführlich informiert.
Von der Beihilfe und von den Privatkassen werden Kosten für Psychotherapie ebenfalls übernommen, allerdings sollten sich die Patienten über Umfang und Kostenerstattung ausführlich bei ihrer jeweiligen Kasse informieren.